Fragen rund um die TSE 2020 – Kassengesetz

Worum geht es beim Kassengesetz?

Dezember 2016 („Kassengesetz“) wurde die Regelung des § 146a AO neu geschaffen.
Hiernach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Auch die nachträglichen
Manipulationen dieser Daten sollen künftig vermieden werden. Dies ist möglich durch eine
Protokollierung (Festschreibung mit der Folge, dass Änderungen sichtbar sind) der Daten, die
zeitgleich mit dem Zeitpunkt der Eingabe der Daten beginnt. Dies erfolgt durch eine
zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, so dass für jede Transaktion eine
Transaktionsnummer vergeben wird, um Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar zu
machen.

Warum gibt es eine Belegausgabepflicht ab dem 1. Januar 2020? Reicht es nicht, dass der Handel in
der Kasse boniert wurde?

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vomDezember 2016, das „Kassengesetz“, führt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zumJanuar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen
des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.
Die Belegausgabepflicht dient der verstärkten Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug, da auf den
Beleg zukünftig zusätzliche Daten aufgedruckt werden müssen. Anhand des ausgegebenen Belegs ist
im Rahmen einer Kassen-Nachschau oder einer steuerlichen Außenprüfung u. a. leichter
nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten, aufgezeichnet und aufbewahrt wurde. So
kann beispielsweise anhand eines Abgleichs des Bons mit den Aufzeichnungen der Kassensoftware
eine Manipulation der Kasse festgestellt werden. Der Beleg kann auch per Email versandt werden.
Unsere Empfehlung ist jedoch einen Beleg an der Kasse auszudrucken.

Wenn jemand keine elektronische Kasse hat, zum Beispiel ein Straßenhändler, kann er
dann handschriftlich eine Quittung ausstellen?

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische
Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder
Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen
Aufzeichnungssystems verwenden. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B.
§ 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete
Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten.
Unabhängig davon, ob eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Aufzeichnungssystem
verwendet wird, kann die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben mittels der Kassen-Nachschau verifiziert werden.

Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV)

Zum Schutz gegen die Manipulation von Kassensystemen hat der Gesetzgeber neue
Regelungen eingeführt.

Pflicht: Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle elektronischen Kassensysteme
eine TSE-Zertifizierung vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik) besitzen.

Jedoch gilt eine offizielle Nichtbeanstandungs-Regelung bis Ende September 2020. Bis
dahin wird nicht beanstandet, wenn Kassen noch nicht umgerüstet sind.

Brauche man 2020 ein neues Kassensystem?

Das hängt davon ab, wann das Kassensystem angeschafft wurde.

  • Angeschafft nach dem 25.11.2010. Frage an den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSIZertifizierung nachrüstbar? Falls ja, sollte das System noch bis Ende September 2020 auf BSIZertifizierung umrüsten. Falls nein, greift eine Schonfrist bis 1. Januar 2023. Erst dann braucht man ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung. Jeweils vorausgesetzt, das aktuelle Kassensystem erfüllt die seit 2010 geltenden Anforderungen der Finanzverwaltung. Achtung: Die Ausnahmeregelung bis 2023 gilt nicht für PC-Kassen. Bei PC-Kassen geht der Gesetzgeber davon aus, das eine Nachrüstung auf den gesetzlich geforderten Stand möglich ist.
  • Angeschafft vor dem 25.11.2010. Frage an den Hersteller: Ist das Kassensystem auf BSIZertifizierung nachrüstbar? Falls ja, kann das System noch bis Ende September 2020 auf BSIZertifizierung umgerüstet werden. Falls benötigt man ab Ende September 2020 ein neues Kassensystem mit BSI-Zertifizierung (keine Schonfrist).

Bei weiteren Fragen nach PG Computer GmbH info@pg-computer.de